Auf dem Land hat so ziemlich jeder Mensch einen eigenen Garten. In Städten und Ballungszentren ist der Platz hingegen knapp, das eigene Grün vor der Tür beschränkt sich meist auf einen Balkon. Gleichzeitig steigt der Wunsch nach dem eigenen Obst- und Gemüseanbau und der Trend geht zurück zur Natur. Kein Wunder also, dass Schrebergärten – regional auch als Kleingärten, Parzellen oder Datschen bekannt – längst nicht mehr als verstaubt und altmodisch gelten, sondern es teilweise lange Wartelisten gibt. Umso sinnvoller ist es, einige Dinge zu beherzigen, wenn man endlich an der Reihe ist – allein schon, um Ärger mit den Nachbarn in der Kleingartenkolonie zu vermeiden.

Ursprünge des Schrebergartens


Die Entstehung der Kleingärten reicht rund 200 Jahre zurück, als sogenannte Armengärten vor allem der Selbstversorgung mit Lebensmitteln dienten. Das Land dazu wurde im Zuge der verschlechterten Lebensbedingungen während der Industrialisierung von Wohltätigkeitsorganisationen zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam es hier zu einer Renaissance. Heute steht allerdings eher der Erholungseffekt der Idylle im Grünen im Vordergrund.

Die erste gemeinschaftliche Organisation von Hobbygärtnern geht übrigens auf Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Heute gibt es weit über 15.000 lokale Vereine, die such unter dem Dach des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) zusammenfinden.

Was kostet ein Schrebergarten?


Wer einen Schrebergarten pachten will, kommt in der Regel nicht um den Beitritt zu einem Verein herum. Jede Gemeinde führt hier ein Verzeichnis mit den gelisteten Vereinen.

Ist eine Gartenparzelle frei, fällt eine Abstandszahlung an. Diese hängt ab von den auf dem Gelände vorhandenen Werten von Hütte, Bäumen und Blumen. Hier kommen geschulte SchätzerInnen zum Einsatz, die klare Vorgaben zugrunde legen. Die Höhe der Zahlung beläuft sich für gewöhnlich auf eine Summe zwischen 1.000 und 5.000 Euro, kann in gefragten Städten auch mal bei 10.000 Euro liegen.

Als Drittes fallen monatliche Pachtkosten an. Hier variieren die durchschnittlichen Preise von Bundesland zu Bundesland erheblich und können zwischen 4 und 40 Euro betragen. Hinzu kommen die jährlichen Mitgliedsbeiträge für den Verein (ca. 20-50 Euro), ein Wassergeld, das sich entweder als Pauschale oder dem tatsächlichen Verbrauch bemisst (ca. 50 Euro im Jahr) sowie Stromkosten, die entweder nach Verbrauch in der eigenen Parzelle oder anteilig entrichtet werden (ca. 50-150 Euro). Wer keine Zeit oder Lust hat, um die Gemeinschaftsbereiche der Anlage zu pflegen, kann schließlich auch noch mit einem Arbeitsgeld rechnen, das mit weiteren 75-100 Euro zu Buche schlägt.

Alles in allem belaufen sich die Kosten z. B. in Hamburg aktuell auf rund 400 Euro jährlich, um einen Schrebergarten zu bewirtschaften.

Rechtliche Aspekte des Kleingartens


Wer im Kleingarten Ärger vermeiden möchte, hält sich am besten an die Satzung des jeweiligen Vereins. Diese wiederum basiert auf dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG), das beispielsweise feste Vorgaben zur Aufteilung der Bewirtschaftung auferlegt:

  • ein Drittel der Fläche dient der Gartenlaube und dem Freisitz
  • ein Drittel der Fläche wird für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt
  • ein Drittel der Fläche darf als Ziergarten für Rasen, Beete und Dekoration genutzt werden

Die Gartenlaube darf dabei inklusive des überdachten Freisitzes maximal eine Fläche von 24 m² einnehmen und soll aus kostengünstigen Materialien wie Holz oder Mauerwerk einfach konstruiert sein. Sanitäre Anlagen dürfen nicht enthalten sein, zumal eine Nutzung als Wohnung nicht gestattet ist. Lediglich einige behelfsmäßige, gelegentliche Übernachtungen sind erlaubt. Auch dann gilt aber, dass der Kleingarten abwasserfrei bewirtschaftet werden muss.

Auch hinsichtlich der Bepflanzung sieht die Satzung Regeln vor. Damit die Anlage nicht irgendwann einem Friedhof gleichkommt, sind Nadelbäume und Koniferen oft verboten. Auch sehr in die Höhe wachsende Bäume sind meist nicht gestattet, da sie alle umliegenden Gärten mitbeschatten. Die Auswahl der Sträucher beschränkt sich teilweise auf Forsythien, Spierstrauch, Deutzien und Zierkirschen bzw. grundsätzlich jene, die auch als Vasenschmuck dienen können. Unter Umständen sind auch die Höhe der Hecke ebenso vorgeschrieben wie der Betrieb eines eigenen Komposthaufens auf dem Gelände.

Der Weg zum eigenen Schrebergarten


Jedes Jahr werden in jedem Kleingartenverein nur wenige Plätze frei. Die Wartelisten sind oft lang und es kann mehrere Jahre dauern, bis man an einen eigenen Garten kommt.

Das Bewerbungsverfahren legt jeder Verein selbst fest, wobei zu einem einzigen Besichtigungstermin meist gleich mehrere BewerberInnen eingeladen werden. Wer im Vorfeld schon einmal eine Absage erhalten hat, Familie mit Kindern oder Rentner ist, hat unter Umständen bessere Chancen auf den Garten.

Da es kaum neu erschlossene Zellen gibt, übernimmt man als Mieter in der Regel einen bebauten Garten inklusive der Bepflanzung.

Die Bepflanzung des Schrebergartens


Grundsätzlich ist es natürlich hilfreich, wenn der übernommene Schrebergarten in Grundzügen schon nach eigenen Vorstellungen bepflanzt ist. Gleichzeitig besteht trotz der Vorgaben zur Nutzungsteilung allerdings stets auch ein großer Spielraum für die eigene Kreativität. Je nach Gartengröße bietet sich dabei eine engere oder weitläufige Bepflanzung an, wobei sich aufgrund der begrenzten Parzellengröße zumindest für Obstbäume eher schmalwachsende Sorten mit geringer Wuchshöhe eignen.

Bei der Auswahl der Pflanzen kann man zusätzlich darauf achten, ob sie pflegeintensiv sind oder nicht. Will man seinen Garten nur gelegentlich am Wochenende aufsuchen, ist es wenig sinnvoll, Pflanzen zu setzen, die einen extrem hohen Wasserbedarf mitbringen.

Gartengeräte für den Kleingarten


Welches Gartengerät für den Schrebergarten nötig ist, hängt natürlich von der Art der Bepflanzung ab. Da es aber in jedem Fall ein Obst- und Gemüsebeet geben muss, braucht es unbedingt eine Grundausstattung an Jäter, Hacke und Co. Aufgrund des geringen Platzangebotes für das Verstauen der Geräte bietet sich das geniale Click-System der multi-star-Geräte besonders gut an. So reicht ein einziger Stiel für alle Aufsätze.

Für den Schnitt von Hecken und Sträuchern braucht es eine Hecken- oder Strauchschere, Gartenscheren und auch eine Astschere oder -säge, um gelegentliche Formschnitte durchzuführen.

Je nach Rasenfläche ist auch ein Rasenmäher erforderlich. Ob hier ein einfacher Handspindelmäher für den präzise geschnittenen Zierrasen oder ein Rasenroboter die geeignete Lösung ist, hängt natürlich von der Größe des Gartens ab.