Der Schreber- oder Kleingarten war schon immer sehr beliebt. Denn die in der Stadt lebenden Menschen suchen ein kleines Plätzchen im Grünen. Dem Alltag entfliehen und natürlich der Gartenarbeit nachgehen. Die Beschäftigung in der Natur tut Körper, Geist und Seele gut. Nicht zuletzt freuen sich auch die Kinder riesig, wenn sie im eigenen Planschbecken spielen und Freunde einladen können. Mit viel Elan und einer guten Ausstattung wie beispielsweise multi-star-Geräte für den Garten beginnt das Leben im Schrebergarten.

Wie komme ich an einen Kleingarten? 
 

Wer sich für den Schrebergarten entscheidet, muss schnell sein. Denn in den Anlagen sind die meisten Gärten schon vergeben. Ein Wechsel der Gartenbesitzer findet nicht häufig statt und deshalb gibt es viele Bewerber auf  einen Kleingarten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Vorstände der Kleingartenanlagen Bewerber auswählen können. Familien mit Kindern oder auch Senioren haben gute Chancen, einen Schrebergarten zu bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass man nicht das Land selbst kauft, sondern nur das eventuell bestehende Gartenhäuschen und den Pflanzbestand. Daraus resultiert der Kaufpreis für einen Schrebergarten, in diesem Falle wird hier von der Abstandszahlung gesprochen. Das Grundstück selbst wird dann mittels Vertrag verpachtet.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
 

Dem Kauf geht der Beitritt in den Kleingartenverein voraus. Damit ist die Bedingung zum Kauf des Schrebergarten erfüllt. Wer sich für einen Kleingarten entscheidet, sollte sich auch die Homepage des Vereins und das Gelände selbst anschauen. Denn ein gutes Miteinander ist wichtig, damit sich die neuen Gartenbesitzer dort auch wohlfühlen. Mit dem Vorbesitzer wird gegebenenfalls eine Abstandszahlung vereinbart. Diese hängt vom Zustand ab: Ist der Garten gepflegt? Welchen Baumbestand gibt es? Verfügt der Kleingarten über ein gestattetes Gartenhäuschen? In der Regel wird ein Schrebergarten zwischen 1000 und 6000 Euro geschätzt. 

Zusätzlich fallen die jährlichen Pachtkosten für den Kleingarten an. Die Zahlung wird vertraglich festgehalten. Hier sind monatliche, quartalsweise oder jährliche Zahlungen mit dem Vorstand bzw. der Buchhaltung verhandelbar. Der jährliche Betrag ist gering und beträgt nicht mehr als 40 Euro pro Jahr. Hier sollten die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern beachtet werden. Die Mitgliedsbeiträge für den Kleingarten Verein betragen maximal 50 Euro. Demzufolge fallen jährlich rund 400 Euro für den Kleingarten an, einschließlich Wasser und Stromkosten.

Die Besonderheiten im Schrebergarten 
 

Als Mitglied des Kleingartenvereins wird erwartet, dass sich alle an gemeinschaftlichen Arbeiten beteiligen. Es sind nicht viele Termine im Jahr, meist wird der Arbeitstag mit einem gemütlichen Grillabend beendet. Dazu gehört die Pflege von Bäumen, Aufräumarbeiten oder die Gestaltung von Wegen oder Einzäunungen. Wer sich daran nicht beteiligt, muss damit rechnen, ein sogenanntes Arbeitsgeld zahlen zu müssen, im Einzelfall bis zu 100 Euro. Der Gemeinschaftsgedanke zählt hier also ganz besonders. Schon deshalb ist es sinnvoll, sich hochwertige multi-star-Geräte anzuschaffen, um effektiv und sicher im Garten  und der Anlage zu arbeiten. 

Gartenflächen sollen sinnvoll genutzt werden
 

Jeder Satzung liegt das Bundeskleingartengesetz zugrunde. Der Kleingarten wurde ursprünglich zum Ausgleich, aber auch für den gezielten Anbau von Obst und Gemüse konzipiert. Daraus ergeben sich die Vorgaben, dass ein Drittel der Gartenfläche dem Gartenhäuschen, ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse und ein letztes Drittel für Blumen, Rasenflächen und Dekorationen genutzt werden soll. Diese Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden. Es ist also sinnvoll, sich multi-star-Geräte anzuschaffen, um die geforderten Gartenarbeiten erledigen zu können. Dazu gehören in erster Linie Spaten und Harke, Rasenmäher und gegebenenfalls auch eine Heckenschere.