Der eigene Garten sollte eine Oase sein, ein Ort zum Abschalten und zum Ausruhen. Doch die gewünschte Ruhe löst sich schnell in Luft auf, wenn Passanten oder neugierige Nachbarn einen ständigen Einblick in die vermeintliche Oase haben. Blicke können durch Mauern oder hohe Zäune abgeschirmt werden, aber dann wird auch für die Bewohner der Garten leicht zu einem Gefängnis. Daher eignen sich für den Sichtschutz eher natürliche Mittel wie Hecken und dichte Sträucher. Dies hat den netten Nebeneffekt, dass sich darin gerne Vögel einnisten und den Garten mit sanftem Zwitschern bereichern, was ebenfalls als Schallbarriere gegen etwaigen Straßenlärm von der anderen Seite der Hecke fungieren kann. Bevor Sie nun fleißig die Heckenschere schwingen, zeigen wir im Folgenden einige Tipps und Regeln, die potenziellen Streitigkeiten mit den Nachbarn vorbeugen.

Die gesetzlichen Regelungen
 

Wer einen Sichtschutz aufbauen möchte, muss sich an dem Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes sowie an dem Bebauungsplan der Kommune orientieren. Dabei wird zwischen lebendigen und toten Einfriedungen unterschieden.

Hecken sollten sich 50 cm weit entfernt von der Grundstücksgrenze befinden. Zudem dürfen sie in einer Höhe von bis zu 90 cm in der Regel frei errichtet werden. Eine Höhe von 180 cm darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Das Gleiche gilt für Zäune und Mauern.

Um der guten Stimmung in der Nachbarschaft beizutragen, sollten alle betroffenen Nachbarn im Vorhinein informiert werden. Dies ist sogar Pflicht, wenn der Sichtschutz eine Begrenzung zum Grundstück des Nachbarn werden soll, da hierfür seine Zustimmung notwendig ist.
Weiterhin ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Bepflanzung "ortsüblich" ist, da das Gesamtbild des Viertels nicht gestört werden soll.
Wer einen lebenden Sichtschutz pflanzt, muss diesen aber auch in Ordnung halten und regelmäßig schneiden - die Heckenschere muss dabei auch auf der Seite des Nachbarn zum Einsatz kommen.

Die gesetzlichen Regelungen
 

Wer einen Sichtschutz aufbauen möchte, muss sich an dem Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes sowie an dem Bebauungsplan der Kommune orientieren. Dabei wird zwischen lebendigen und toten Einfriedungen unterschieden.

Hecken sollten sich 50 cm weit entfernt von der Grundstücksgrenze befinden. Zudem dürfen sie in einer Höhe von bis zu 90 cm in der Regel frei errichtet werden. Eine Höhe von 180 cm darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Das Gleiche gilt für Zäune und Mauern.

Um der guten Stimmung in der Nachbarschaft beizutragen, sollten alle betroffenen Nachbarn im Vorhinein informiert werden. Dies ist sogar Pflicht, wenn der Sichtschutz eine Begrenzung zum Grundstück des Nachbarn werden soll, da hierfür seine Zustimmung notwendig ist.
Weiterhin ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Bepflanzung "ortsüblich" ist, da das Gesamtbild des Viertels nicht gestört werden soll.
Wer einen lebenden Sichtschutz pflanzt, muss diesen aber auch in Ordnung halten und regelmäßig schneiden - die Heckenschere muss dabei auch auf der Seite des Nachbarn zum Einsatz kommen.

Die Pflege
 

Dass eine Hecke aufwändiger ist als eine Mauer, ist selbstverständlich. Aber auch zwischen den verschiedenen Pflanzenarten gibt es Unterschiede: Wer ein besonders schnell wachsendes Gehölz wählt, muss dieses mehrfach im Jahr zurückschneiden und den höheren Nährstoffbedarf mit Dünger decken.

Besonders schnell wachsen:

  • Wilder Wein und andere Kletterpflanzen
  • Jasmin
  • Forsythie
  • Buche
  • Weigelie

Dagegen ist Efeu so beliebt, weil es einen geringen Pflegeaufwand mit sich bringt. Die Pflanze muss bestenfalls einmal im Jahr mit der Heckenschere gestutzt werden, ansonsten wächst sie von allein und erklimmt Zäune und Rankhilfen.

Immergrüner Sichtschutz
 

Wer eine immergrüne Hecke pflanzt, hat den Vorteil, auch im Winter gegen neugierige Blicke geschützt zu sein. Außerdem erspart dies im Herbst das lästige Aufsammeln von gefallenem Laub.

Als immergrüne Hecken eignen sich:

  • Kirschlorbeer
  • Liguster
  • Bambus
  • Thuja
  • Zypressen
  • Eibe
  • Photinia "Red Robin"
  • Ilex

Blühender Sichtschutz
 

Wer statt einer "bloß" grünen Hecke lieber Blüten betrachtet, kann verschiedene Sträucher, die Blüten tragen, pflanzen. Diese brauchen zwar in der Regel ein wenig mehr Pflege und Platz, haben aber den Vorteil, dass sie sich kunstvoll kombinieren lassen und so ein individuelles, buntes Paradies geschaffen werden kann.

Empfehlenswert sind:

  • Hartriegel
  • Blut-Johannisbeere
  • Ginster
  • Hibiskus
  • Flieder
  • Weigelie
  • Forsythie
  • Jasmin "Star of Toscane"
  • Blütenglocken "Wine & Roses"
  • Duft-Magnolien "Ferry"
  • Salix "Hakuro Nishiki"

Kletterpflanzen
 

Wer aufgrund der einfachen Instandhaltung lieber eine Mauer oder einen Zaun setzen möchte, kann diese mittels Kletterpflanzen begrünen. Diese brauchen oft weniger Aufwand als ganze Sträucher und verleihen der Mauer ein natürlicheres Erscheinungsbild.
 

Die richtigen Gartengeräte
 

Welche Gartengeräte geeignet sind, ist von der Beschaffenheit und der Größe des Sichtschutzes abhängig. Eine mechanische Heckenschere ist empfehlenswert für kleinere Sträucher, da sie sauber schneidet, günstig anzuschaffen und einfach zu erhalten ist. Für größere Hecken wird gerne zu elektrisch betriebenen Heckenscheren gegriffen, da sie weniger Kraftaufwand benötigen. Wer hierbei noch auf das Kabel verzichten möchte um eine größere Flexibilität zu genießen, ist mit einer Akku-Heckenschere gut bedient.